Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt
die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz,
Nasshaftung und externem Rollgeräusch von
Reifen fest.
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (geringste Effizienz)bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom
Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab.
Bei einer
Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen
der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine
Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 %* möglich.
Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
* auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg)
bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich
vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im
Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg
bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen
der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu
30 % verkürzen.
Bei einem „normalen“ Pkw mit einer
Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg
um bis zu 18 m kürzer sein *.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen
Rollgeräusches des Reifens in Dezibel.
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm
bedeutet eine Erhöhung des externen Rollge-
räuschs.
- Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen
bedeutet, dass das externe Rollgeräusch
des Reifens den bis 2016 geltenden EU-
Grenzwerten entspricht.
- Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin,
dass das externe Rollgeräusch des Reifens
den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten
entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
- Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das
externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016
geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB
unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch
im Fahrzeuginnenraum korreliert.